AGB´s Allgemeine Geschäftsbedingungen der DrivingClassis

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeine Vermietungsbedingungen
1.1.Mietdauer / Übergabe Rückgabe/ Zustellung & Abholung
1.2.Nutzung des Mietgegenstandes
1.3.Berechtigte Fahrer
1.4.Rauchen
1.5.Mietpreis/ Zahlungsart
2. Schäden am Fahrzeug, Haftung des Mieters
3. Verhalten des Mieters bei Unfällen während der Mietdauer
4. Versicherungen
5. Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel
6. Sicherheiten
7. Sonstige Bestimmungen
8. Zahlungsbedingungen
9. Zahlungsverzug
10. Gewährleistungsansprüche
11. Nichterfüllung
12. Haftung
13. Mündliche Absprachen
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15. Schadenersatz

 

1. Allgemeine Vermietungsbedingungen

Die Firma DrivingClassics vermietet das beschriebene Fahrzeug gemäß den beschriebenen Bedingungen und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Mieter mit seiner Unterschrift anerkennt. Der Mieter erklärt, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Der Auftraggeber hat für die Durchführbarkeit des Auftrages zu sorgen, sofern nicht höhere Gewalt ihn daran hindert. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. Ansonsten kann der Vermietungsvorgang sofort abgebrochen werden.

 

1.1. Mietdauer / Übergabe/ Rückgabe/ Zustellung & Abholung

1.1.1. Die Mietdauer beginnt mit der Übernahme des Fahrzeuges und endet mit der Rückgabe. Während der Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Bei Übernahme und Rückgabe werden entsprechende Protokolle erstellt, die insbesondere Mängel, Beschädigungen, Fahrleistung etc. enthalten.

1.1.2. Der Vermieter kann den Mietvertrag vor Übergabe des Fahrzeuges kündigen. In diesem Fall hat der Mieter das Recht darauf, ein anderes Fahrzeug im gleichen Preissegment von DrivingClassics anzumieten. Schwerwiegende Schäden am Fahrzeug, die vor Beginn der Mietperiode nicht behoben werden können, berechtigen den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Der Vermieter verpflichtet sich, in einem solchen Falle den Mieter unverzüglich von dem Schaden in Kenntnis zu setzen. Für durch einen so begründeten Ausfall eines Fahrzeuges können keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend gemacht werden. Sofern ein freies Fahrzeug zur Verfügung steht, bietet DrivingClassics dem Mieter Ersatz an.

1.1.3. Reservierung/ Stornierung:

(private Buchungen) Bei schriftlich bestätigten Buchungen gilt folgende Stornoregelung:

Berechnung Aufwandspauschale in Höhe von 95€

bis 90 Tage vor Fahrzeugübernahmen 50% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises

bis 60 Tage vor Fahrzeugübernahme: 65% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises

bis 30 Tage vor Fahrzeugübernahme: 75% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises

bis 14 Tage vor Fahrzeugübernahme:  90% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises

bis 7 Tage vor Fahrzeugübernahme: 100% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises

 

(Gewerbliche Buchungen) Bei schriftlich bestätigten Buchungen gilt folgende Stornoregelung:

Berechnung Aufwandspauschale in Höhe von 95€

bis 90 Tage vor Fahrzeugübernahmen 50% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises

bis 60 Tage vor Fahrzeugübernahme: 65% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises

bis 30 Tage vor Fahrzeugübernahme: 75% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises

bis 14 Tage vor Fahrzeugübernahme:  90% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises

bis 7 Tage vor Fahrzeugübernahme: 100% des vereinbarten Gesamt-Mietpreises

1.1.4 Sollte der Vermieter feststellen, dass die Übergabe des Fahrzeuges zum vorgesehenen Termin nicht möglich ist, wird er den Mieter darüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Verzögerungen bis zu einer Stunde berechtigen nicht zur Reduzierung des Mietpreises Der Mieter ist berechtigt die Verzögerungszeit an die Mietdauer anzuhängen und das Fahrzeug entsprechend der Verzögerungszeit später zu returnieren.

1.1.5 Sollte der Mieter seiner Verpflichtung, das Fahrzeug zu übernehmen, nicht nachkommen, so ist nach Ablauf einer Stunde der Vermieter nicht mehr verpflichtet, die Übergabe zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Der Mietvertrag gilt dann als vom Mieter gekündigt und wird zu den entsprechenden Stornoquoten abrechnet.

1.1.6 Im Falle von krankheitsbedingter Verhinderung der Vertragserfüllung seitens des Mieters, wird bei entsprechendem Nachweis ein weiterer Miettermin vereinbart.

1.1.7 Sollte der Mieter seiner Verpflichtung, das Fahrzeug fristgemäß zurückzugeben nicht nachkommen, so hat er für jede Überziehung der Mietdauer von mehr als einer Stunde einen zusätzlichen Mietpreis in Höhe von 50 Euro je angefangene Stunde incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.

1.1.8 Sollte der Vermieter der Verpflichtung das Fahrzeug zurückzunehmen nicht fristgemäß nachkommen, so hat der Mieter nach Ablauf einer Stunde das Recht, die Fahrzeugpapiere und den Fahrzeugschlüssel in den Briefkasten  der Halle Fürther Str. 40 in 90587 Veitsbronn einzuwerfen. Das Fahrzeug gilt dann als rechtzeitig zurückgegeben.

1.1.9 Gerne liefern wir Ihr Mietfahrzeug an den von Ihnen gewünschten Ort, soweit dieser innerhalb einer Entfernung von max. 50km liegt, oder holen es ab. Wir berechnen eine Pauschale von 35€ sowie je Aufwandsstunde 65,00 Euro (brutto). Sofern wir Sie nicht antreffen, berechnen wir für jeden vergeblichen Versuch eine Gebühr von 65,00 Euro (brutto). Bei gewerblicher Buchung zzgl. MwSt.

1.2. Nutzung des Mietgegenstandes

1.2.1 Nachfolgende Länder dürfen mit den Fahrzeugen von DrivingClassics bereist werden: Deutschland (DE), Luxemburg (LU),  Österreich (AT), Schweiz (CH) sowie Norditalien. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die nachstehenden Regelungen:
Sollten Sie unser Fahrzeug trotzdem in eine anderes Land verbringen oder dies versuchen, so behalten wir uns das Recht vor, es von Polizei / Grenzschutz sicherstellen zu lassen, wobei wir gleichzeitig das Mietverhältnis als mit sofortiger Wirkung gekündigt betrachten. Für den gesamten entstandenen Schaden sowie alle anfallenden Kosten werden wir Sie – unabhängig von den im Mietvertrag sonst getroffenen Vereinbarungen – vollumfänglich haftbar machen.

1.2.2 Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden - zur Teilnahme an Wettrennen, Geländefahrten und ähnlichen Nutzungen, - zur Beförderung von entzündlichen, oder sonst gefährlichen Stoffen, - zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten.

1.2.3 Der Mieter stellt den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Vermieter in Folge des Umstandes geltend machen, der vom Mieter zu vertreten ist oder in seinen Pflicht- oder Risikobereich fällt. Insbesondere haftet der Mieter für alle im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Buß- oder Strafgelder. Für die Bearbeitung, Verwaltung und Weiterleitung von OWI-Bescheiden, Bußgeldern u.ä. berechnen wir EUR 30,00 je Vorgang.

 

1.3. Berechtigte Fahrer

1.3.1 Der Mieter sichert zu, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug zu sein. Er wird den Führerschein sowie einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis Reisepass) bei Übergabe des Fahrzeuges vorweisen. Gleichzeitig wird er dem Vermieter eine Kopie des Ausweispapiers/ Führerschein gestatten.

1.3.2 Das Fahrzeug darf vom Mieter und den im Mietvertrag explizit genannten Personen gefahren werden. Zusätzliche Fahrer haben sich entsprechend 1.3.1 gleichermaßen zu legitimieren. Sie gelten als Erfüllungsgehilfen des Mieters.

1.3.3 Andere, als die im Mietvertrag genannten Personen, sind nicht berechtigt, das gemietete Fahrzeug zu bewegen. Eine Untervermietung des Fahrzeuges ist ausgeschlossen.

1.3.4 Bei Mietern mit weniger als 8 Jahren Führerschein
behält sich DrivingClassics vor, in diesem Falle einen Risikozuschlag von 60 Euro (brutto) pauschal, also unabhängig von der Dauer der Anmietung, zu berechnen. Auch die Nichtannahme einer Buchung aufgrund eines FS von weniger als 8 Jahren behält sich DrivingClassics vor.

1.3.5 Der Mieter hat jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand dem unberechtigten Zugriff durch Dritte entzogen bleibt. Im Falle von Einwirkungen auf das Fahrzeug durch Dritte auch von Vollstreckungs- und ähnlichen Maßnahmen, hat der Mieter unverzüglich alle gebotenen und rechtlichen sowie tatsächlichen Schritte vorzunehmen, um das Fahrzeug zugunsten des Vermieters frei von Rechten Dritter verfügbar zu machen. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, aus eigenem und abgetretenem Recht selbst alle Schritte einzuleiten, um sich in den unversehrten Besitz seines Kraftfahrzeuges zu bringen. Der Mieter ist im Falle von rechtlichen oder tatsächlichen Beeinträchtigungen des Kraftfahrzeuges verpflichtet den Vermieter bei der Geltendmachung seiner Eigentumsrechte zu unterstützen.

 

1.4. Rauchen
Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet! Wird gegen das Rauchverbot verstoßen, so ist der Mieter gegenüber dem Vermieter zu einer Zahlung einer Vertragsstrafe von 200 Euro verpflichtet.

 

1.5. Mietpreis/ Zahlungsart

1.5.1 Der Mietpreis ist vollumfänglich vor Fahrzeugübergabe zu entrichten.

1.5.2 Mit Buchungsbestätigung sind mindestens 50% der zu erwartenden Miet-und Nebenkosten zu überweisen. Die restlichen Summe ist vor Fahrzeugübergabe per Überweisung oder in bar zu entrichten.

1.5.3 Zusatzkilometer sind direkt bei der Rückgabe an den Vermieter zu zahlen. Es berechnet sich anhand der protokollierten Werte des Kilometerzählers.

1.5.4 Private Buchungen: Alle Preise in EURO inkl. gesetzlicher MwSt., inkl. der angegebenen Kilometer.

Gewerbliche Buchungen: Alle Preise in EURO zzgl. 19% MwSt.

1.5.5 Zeit und Kilometer rechnen sich ab Übernahmeort ohne Treibstoffe/Hilfsstoffe. Die Kosten für Kraft-, Schmier- und andere betriebsnotwendigen Hilfsstoffe während der Mietdauer trägt der Mieter. Das Fahrzeug ist mit vollem Kraftstofftank zu übergeben und zurückzugeben.

1.5.6 Die Tagesmiete umfasst einen Zeitraum von 24 Stunden. Bei Überschreitung ab einer Stunde berechnet DrivingClassics EUR 65,00 je angefangene Stunde Verspätung.

1.5.7 Drei Tage umfassen 3x 24 Stunden. Bei Überschreitung erfolgt ein Zuschlag je Stunde in Höhe von EUR 65, 00. Bei der Berechnung des Mietpreises gilt jeder angebrochene Tag als voller Tag. Als angebrochen gilt der erste Tag sowie jeder weitere Tag ab der Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeuges.

1.5.8 „happy hours“ umfasst eine Mietdauer von max. 5 Stunden. Nutzbar von Montag bis einschließlich Freitag in der zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr. Bei Überschreitung erfolgt ein Zuschlag je Stunde in Höhe von EUR 65,00.

1.5.9 Bei Selbstfahrer-Fahrzeugen ist eine Kaution von EUR  1.000,00 in bar zu hinterlegen.

1.5.10 Die Fahrzeuge werden in der Regel nicht für Winterfahrten bei Schnee und Eis (Salzstreuung) abgegeben, um sie vor Schäden zu schützen.

1.5.11 Die Endreinigungskosten  in Höhe von EUR 25,00 trägt der Mieter.

1.5.12 Eine Vollkaskoversicherung mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung ist zwingend erforderlich und ist im Mietpreis bereits enthalten.

1.5.13 Die Gültigkeit unserer Geschenkgutscheine beträgt ab Ausstellung zwei Jahre. Der DrivingClassics -Geschenkgutschein ist übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Als Zahlungsmöglichkeiten gelten Barzahlung und Rechnung.

 

2. Verhalten des Mieters bei Schäden am Fahrzeug während der Mietperiode, Haftung des Mieters

2.1 DrivingClassics setzt bei allen Anmietungen die Mitgliedschaft in einem Automobilclub (z.B. ADAC, AvD o.ä.) voraus. Der Mieter bestätigt eine entsprechende Mitgliedschaft mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag bei Fahrzeuganmietung.

2.2 Das Fahrzeug befindet sich bei Übergabe in einem technisch einwandfreien Zustand.

2.3 Werden vor oder bei Übergabe Schäden festgestellt, sind diese im Übergabeprotokoll festzuhalten.

2.4 Der Mieter erhält ein verkehrssicheres und funktionstüchtiges Fahrzeug, das sorgsam zu behandeln ist. Das Fahrzeug hat sich bei Rückgabe in einem ordentlichen Zustand zu befinden.

2.5 Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung/ Bedienung des Fahrzeuges zustande kommen in voller Höhe.

2.6 Der Mieter haftet zudem unbeschränkt für alle Schäden, die infolge der Benutzung nicht legitimierter Personen entstehen.

2.7 Bei Unfällen haftet der Mieter für die Reparaturkosten oder im Falle des Totalschadens für den Wiederbeschaffungswert sofern keine Versicherung den Schaden deckt, ebenso für die Differenz zwischen Schaden und einer eventuellen Selbstbeteiligung. Für eine eventuelle Schlechterstellung des Vermieters bei seiner Versicherung haftet der Mieter nicht. Im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes (z.B. Fahren unter Alkohol oder Drogen-/ Medikamenteneinfluss) haftet der Mieter unbegrenzt.

2.8 Im Falle von Fahrerflucht nach einem Unfall haftet der Mieter ebenfalls unbeschränkt.

2.9 Fällt das Fahrzeug z.B. aufgrund eines technischen Defektes oder Unfalles aus, ist der Mieter verpflichtet das Auto unter Inanspruchnahme seiner Automobilclub-Mitgliedschaft für DrivingClassics kostenlos und schnellstmöglich zurück zum Fahrzeugdepot (Fürther Str.40, 90587 Veitsbronn) zu verbringen.

2.91 Bei Schäden am Fahrzeug, die eine Weiterfahrt unmöglich oder unverantwortbar machen, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren. Der Mieter ist verpflichtet, auf Wunsch des Vermieters das Fahrzeug zu einer Vertragswerkstatt zu bringen bzw. schleppen zu lassen. Reparaturen die innerhalb vin 24 Stunden (ab Fahrzeugübergabe an die Werkstatt oder z.B. ADAC) ausgeführt werden, berechtigen den Mieter nicht zur Aufgabe des Fahrzeuges. Auf Anweisung des Vermieters muss der Mieter das Fahrzeug zurück zum Ort des Vermieters bringen lassen. Die Kosten für Reparaturen trägt der Vermieter. Die Kosten des Mieters für seine Weiterreise (Übernachtungs- und Rückreisekosten) hat er selbst zu tragen.Der Mieter kann bei von ihm nicht zu verantwortenden Fahrzeugschäden, die nicht binnen 24 Stunden repariert werden, den Mietvertrag kündigen und die Erstattung des anteiligen Mietzinses für die verbleibende Mietdauer ab Eintritt des Schadens verlangen.

 

2.10 Ausschlussfrist

2.11 Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel am Fahrzeug unmittelbar bei Übernahme anzuzeigen. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ansonsten nicht möglich.

 

3. Verhalten des Mieters bei Unfällen während der Mietdauer

Der Mieter muss nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigem Schaden unverzüglich die Polizei und den Vermieter verständigen. Dies gilt auch bei selbst-verschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Es ist dem Mieter untersagt, gegnerische Ansprüche anzuerkennen. Der Mieter muss den Vermieter, oder soweit dieser nicht erreichbar ist, Driving Classics, unverzüglich informieren und das weitere Vorgehen absprechen. Ferner muss der Mieter eine Unfallskizze und einen Unfallbericht erstellen. In diesem müssen alle Namen und Anschriften der beteiligten Personen und evtl. Zeugen erfasst sein, sowie die amtlichen Kennzeichen aller Fahrzeuge. In jedem Fall sind Abschleppmaßnahmen etc. mit dem Vermieter telefonisch abzustimmen.

 

4. Versicherungen

4.1 Der Vermieter sichert zu, dass der Mietgegenstand entsprechend den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) haftpflichtversichert ist. Er gewährt dem Mieter auf Wunsch Einsicht in die Versicherungspolice.

4.2 Darüber hinaus bestehen für das Mietfahrzeug zusätzliche Versicherungen gemäß Mietvertrag.

 

5. Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel

Der Mieter erhält vom Vermieter bei Übergabe einen Satz Fahrzeugschlüssel sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins, bei Bedarf auch die grüne Versicherungskarte ausgehändigt. Verbandskasten, Ersatzrad, Warndreieck sowie 2 Sicherheitswesten sind im Fahrzeug vorhanden. Der Mieter hat die Vollständigkeit sowie den ordnungsgemäßen Zustand der Utensilien geprüft.

 

6. Sicherheiten

Der Mieter überlässt dem Vermieter für die Zeit der Mietdauer eine Kaution in Höhe von EUR  1.000,00 in bar, die bei mängelfreier Rückgabe ebenfalls in bar sofort erstattet wird.

 

7. Sonstige Bestimmungen

Zu diesem Vertrag bestehen keine Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung aller Beteiligten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine solche, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.

 

8. Zahlungsbedingungen

Der Mieter erkennt die im Mietvertrag genannten Zahlungsbedingungen durch Ankreuzen und Unterschrift an.

9.Ersatzfahrzeug

Sollte der Vermieter einen vereinbarten Termin aufgrund technischer Pannen, höherer Gewalt, durch Winterwetter bedingten Straßenzustand oder gesetzlicher Auflagen nicht erfüllen können so hat der Mieter (wegen der Einmaligkeit des Fahrzeuges) keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter versucht dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Sollte dies nicht gelingen, so erhält der Mieter die evtl. geleistete Anzahlung zurück. Weitere Regresse ggü dem Vermieter oder Vermittler sind ausgeschlossen.

10. Zahlungsverzug

Gerät der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises insgesamt oder teilweise in Verzug, so ist DrivingClassics dazu berechtigt, für jede Mahnung 20 Euro Mahngebühren zu erheben und Verzugszinsen in Höhe von 10% ohne weiteren Nachweis zu berechnen.

 

11. Gewährleistungsansprüche

Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung beschränkt. DrivingClassics haftet nur für grob fahrlässige Vertragsverletzungen.

 

12. Nichterfüllung

DrivingClassics haftet nicht für Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern die Nichterfüllung auf unvorhergesehene Defekte oder Verunfallung des Fahrzeuges beruht. Weiterhin haftet DrivingClassics nicht für die Nichterfüllung eines Auftrages, sofern die Nichterfüllung auf Dritte oder örtliche Gegebenheiten beruht (z.B. Stau)

 

13. Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden und deren Folgeschäden, die er selber, sein Erfüllungsgehilfe oder Dritte, welche mittelbar oder unmittelbar an der Vermietung beteiligt sind, verursacht haben. Bei Schäden am Fahrzeug haftet der Mieter für Reparaturkosten, den Fahrzeug- und Geschäftsausfall und die Wertminderung. Sofern die Versicherung von DrivingClassics nicht für Schäden aufkommt, obliegt es dem Mieter, DrivingClassics von jedweden Schadenersatzansprüchen freizustellen.

 

14. Oldtimerhandling

Da es sich bei den eingesetzten Mietfahrzeugen ausschließlich um Oldtimerfahrzeuge handelt, kann diesen trotz sorgfältiger Restauration und gewissenhafter Wartung, nicht die gleiche Höchst- und Dauerbeanspruchung zugemutet werden wie einem Neufahrzeug. Es ist zu beachten, dass insbesondere die Fahreigenschaften und die Bremsleistung aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung nicht den heute üblichen Standards entsprechen können. Ich bin auf diese Umstände hingewiesen worden und erkenne dies mit meiner Vertragsunterschrift an. Außerdem spielte die Insassensicherheit seinerzeit eine sehr untergeordnete Rolle.

15. Mündliche Absprachen

Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.

 

16.Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Veitsbronn.

 

17. Schadenersatz

Schadenersatz gegenüber DrivingClassics ist ausgeschlossen.

Veitsbronn, 01.05.2021